Montag, 21. Juli 2014
Donnerstag, 17. Juli 2014
Heute egal, morgen pleite
Heute egal, morgen pleite
So baut man kein Vermögen auf: Vor allem Jüngere beschäftigen sich nur ungern mit Finanzen(im Bild: eine Holi-Party in München)
(Foto:picture alliance / dpa)
Die Deutschen beschäftigen sich nur ungern mit ihrem Geld, Finanzwissen ist für viele ein Fremdwort. Das wird schon bald zu einem großen Problem für die ganze Volkswirtschaft.
Von Jan Willmroth
Der deutsche Sparer ist ein widersprüchliches Wesen. Im Vergleich zu seinen europäischen Nachbarn spart er überdurchschnittlich viel. Regelmäßig hebt er mehr als ein Zehntel seines verfügbaren Einkommens auf. In Europa haben die Bürger nur in der Schweiz, in Schweden und Luxemburg im vergangenen Jahr mehr auf die hohe Kante gelegt.
Was der Deutsche einmal auf die Seite getan hat, soll aber auf keinen Fall verschwinden. Deshalb deponiert er es am liebsten dort, wo er es sicher glaubt. Mehr als die Hälfte der Sparer steckt ihr Geld in Sparbücher, mehr als ein Drittel in Bausparverträge und in Lebensversicherungen. Oder gleich aufs Girokonto. Also dorthin, wo angesichts von Zinsen unterhalb der Inflationsrate vor allem eines sicher ist: dass hart erarbeitetes Geld mit der Zeit schwindet.
Das mag eine pauschale Beschreibung sein, basierend auf Durchschnittswerten und Beobachtungen. Doch sie verrät viel darüber, wie gering die Kultur der privaten Geldanlage in Deutschland entwickelt ist. Schlimmer noch: Sie entwickelt sich gerade in die falsche Richtung. Die Deutschen und das Sparen, das ist schon lange eine leidvolle Beziehung. Die Hyperinflation nach dem Ersten Weltkrieg besteht als kollektives Trauma fort. Die Verluste jener Zeit um die Jahrtausendwende, als der Neue Markt mit atemberaubenden Renditen lockte, Aktien sogar beim morgendlichen Brötchenkauf Thema waren und Tausende Anleger gute Teile ihres Vermögens an der Börse verzockten, sitzen immer noch tief.
Die Finanzkrise ab 2007 und die aktuelle Staatsschuldenkrise scheinen es noch verstärkt zu haben, das Gefühl: Wer Rendite sucht, ist den Finanzmärkten schutzlos ausgeliefert, den Banken, den Hedgefonds, all jenen, die in solchen Krisen die Hauptrolle spielen. Wer etwas kauft, dessen Risiken über die eines Sparkontos hinausgehen, bringt sein Geld schnell in Gefahr - diese Überzeugung hat sich ins Gedächtnis der Sparer eingebrannt. Und sie ist berechtigt, solange man zu wenig darüber weiß, was mit dem Geld passiert. Chancen erkennen, wo wirklich welche bestehen? Das ist anstrengend, es kostet Zeit, es kann überfordern.
Offenbar fehlt den meisten dazu auch die wichtigste Voraussetzung: der Wille, sich mit Finanzdingen zu beschäftigen. Die Fondsgesellschaft Union Investment veröffentlicht alle drei Monate eine Umfrage zum Anlegerverhalten in Deutschland. Nur ein Fünftel der 20- bis 59-Jährigen setzt sich gerne mit Finanzen auseinander. Das betrifft vor allem junge Menschen: 59 Prozent der Befragten zwischen 20 und 29 Jahren halten ihr Finanzwissen für unzureichend. Die Folge: Fast die Hälfte in dieser Altersgruppe legt großen Wert auf eine Empfehlung ihres Bankberaters. Warum selbst kümmern, wenn der Kollege bei der Sparkasse es übernimmt?
Gefälle zwischen Arm und Reich auch eine Frage des Wissens
Die Ergebnisse der Umfrage decken sich mit dem Stand der Forschung. In der Ökonomie ist das Finanzwissen von Privatleuten seit Jahren von immer größerem Interesse, wie die steigende Anzahl der Veröffentlichungen zeigt. Die weltweiten Finanzmärkte seien für kleine Investoren angesichts einer stark wachsenden Anzahl neuer Produkte und Dienstleistungen immer leichter erreichbar, schreiben die US-Ökonominnen Annamaria Lusardi und Olivia Mitchell in einer Metastudie über den aktuellen Stand der Forschung. Die These: Komplexere Märkte erfordern immer mehr Anlegerwissen - um Risiken einschätzen zu können und ihre Renditechancen zu erhöhen. Das klappt aber nicht.
Um das Wissen zu messen, stellen Wirtschaftsforscher rund um den Globus Privatanlegern drei simple Fragen:
Wie viel sind 100 Dollar bei einer Verzinsung von zwei Prozent pro Jahr nach fünf Jahren wert? Mehr als, weniger als, oder genau 102 Dollar? (Richtige Antwort: mehr)
Wenn die Rendite eines Sparbuchs bei einem Prozent liegt und die Inflation bei zwei Prozent, können Sie sich von dem dort hinterlegten Geld nach einem Jahr mehr, weniger, oder gleich viel kaufen? (Richtige Antwort: weniger)
Ist die folgende Aussage wahr oder falsch: Eine einzelne Aktie zu kaufen liefert in der Regel eine sicherere Rendite als ein Aktienfonds? (Falsch)
Jüngeren fehlt die Kreativität beim Sparen
Das sind einfache Zusammenhänge, für die niemand spezielles Wirtschaftswissen braucht. Doch die Ergebnisse sind in vielen Industrieländern ernüchternd. Nur etwa jeder zweite Deutsche beantwortet alle drei Fragen korrekt. 37 Prozent antworten auf mindestens eine mit: "Ich weiß nicht." Eine ziemlich große Lücke, die aus mehreren Gründen ein großes Problem ist.
Erstens ist da der soziale Aspekt: Über Finanzwissen verfügen vor allem Reiche und Menschen mit höheren Bildungsabschlüssen, sie investieren auch geschickter. Weniger gebildete und ärmere Leute begehen eher Fehler, mit denen sie Geld verlieren, haben Forscher errechnet. Das Gefälle zwischen Arm und Reich ist also auch eine Frage des Wissens. Zweitens fallen finanziell Unbedarfte leichter auf Betrüger herein oder lassen sich Zockerpapiere aufschwatzen, wie es in Bankfilialen tausendfach passiert.
Der dritte Grund ist die demografische Entwicklung. Der Ökonom Hans-Werner Sinn sieht einen Sturm auf Deutschland zukommen. "Es ist sicher, dass der deutsche Staat in etwa 15 Jahren in eine fundamentale Finanzierungskrise rutscht", sagt er. Dann nämlich wird die Generation der Babyboomer in den Ruhestand gehen, also jene Menschen, die zwischen 1955 und 1970 geboren sind. Spätestens dann schwindet die Finanzierungsgrundlage des deutschen Rentensystems. Gerade junge Menschen sollte das motivieren, sich um die eigene Vorsorge zu kümmern. Wer früher spart, sorgt besser vor. Wer mehr über Finanzen weiß, plant eher für sein Alter und hat nachher Vorteile.
Doch ausgerechnet Jüngeren fehlt außer der Lernbereitschaft auch die Kreativität beim Sparen. Die langfristige Entwicklung sei geradezu alarmierend, schreibt etwa das Deutsche Aktieninstitut. Seit dem Crash nach der Jahrtausendwende haben fast vier Millionen Menschen der Börse den Rücken gekehrt, vor allem jüngere Anleger. Ein Paradebeispiel verpasster Gelegenheit: In dieser Zeit vervierfachte sich der Dax.
Die Ignoranz der vielen gegenüber finanziellen Dingen kann sich so zu einem gesamtwirtschaftlichen Problem auswirken, wenn sich nichts ändert. Sicher, es ist mühsam, über Geld nachzudenken. Wer sich aber nicht darin versucht, sollte sich in Zukunft auch nicht über niedrige Zinsen beschweren, über Rentenkürzungen oder falsche Beratung bei Banken und Versicherungen. Vielleicht ist es an der Zeit, schon Schulkindern beizubringen, was sie über die Finanzwelt wissen sollten.
Ratgeber Altersvorsorge Sorgenfrei in Rente gehen
Vorwürfe gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DEBEKA-Versicherungsgruppe
Vorwürfe gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DEBEKA-Versicherungsgruppe
-2. Folgemitteilung in dem Verfahren 2050 Js 21547/14 (ehemals 2055 UJs 36395/13)
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nach Auswertung der ihr zur Verfügung stehenden Unterlagen Ermittlungsverfahren gegen insgesamt neun Beschäftigte der DEBEKA-Versicherungsgruppe wegen des Verdachts der Bestechung, der Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses und des Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen eingeleitet. Darüber hinaus wurden Ermittlungsverfahren gegen fünf Angehörige des öffentlichen Dienstes wegen des Verdachts der Bestechlichkeit, der Verletzung des Dienstgeheimnisses und des Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen eingeleitet.
Es besteht der Anfangsverdacht, dass die beschuldigten Angehörigen des öffentlichen Dienstes gegen Entgelt den beschuldigten Beschäftigten der DEBEKA-Versicherungsgruppe Namen, Anschriften und weitere persönliche Daten von Personen mitgeteilt haben, deren Einstellung in den öffentlichen Dienst bevorstand oder gerade erfolgt war. Die Mitteilung dieser Daten sollte den beschuldigten Mitarbeitern der DEBEKA-Versicherungsgruppe den Abschluss von Versicherungsverträgen ermöglichen.
Zur Aufklärung des Verdachts durchsuchen derzeit 116 Einsatzkräfte der Polizei unter Leitung des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz 24 Büro- und Privatobjekte in Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und dem Saarland. Der Sitz der DEBEKA-Versicherungsgruppe in Koblenz ist von den Durchsuchungen nicht betroffen.
Im Hinblick auf die andauernden Durchsuchungen können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden. Ich bitte deshalb von Nachfragen abzusehen.
Die Staatsanwaltschaft ist bei Bekanntwerden eines Anfangsverdachts zur Sachverhaltsaufklärung verpflichtet. Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn zureichende tatsächliche Hinweise dafür vorliegen, dass eine Straftat begangen worden ist. Der Anfangsverdacht stellt damit einen eher geringen Verdachtsgrad dar und lässt keine Rückschlüsse darauf zu, dass es später tatsächlich zu einer Anklageerhebung oder einem Tatnachweis kommt.
gez. Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt
| Datum: | 16.07.2014 |
|---|---|
| Herausgeber: | Staatsanwaltschaft Koblenz |
Mittwoch, 9. Juli 2014
WISO berichtet: Irreführende Renteninformation ACHTUNG an alle Arbeitnehmer
Irreführender Rentenbescheid
Bei der Renteninformation fehlen viele Abzüge
Video
Irreführender RentenbescheidVideo
Ruhestand mit 63 auch für Beamte?Video
Flexirente: "Keine Beschäftigungshürden"Video
Die niedrige Rente ist sicher
Irreführender Rentenbescheid
von Kai Dietrich
Wie der 30jährige Sven T. Er gehört zu einer Generation, deren Rente eher schmal ausfallen dürfte. Bereits seit seinem 16. Lebensjahr ist er berufstätig, die längste Zeit, nämlich 37 Jahre bis zum Jahr 2051, hat er aber noch vor sich, wenn es bis dahin beim Renteneintrittsalter 67 bleibt und er gesundheitlich bis dahin durchhält. Der gelernte Klempner arbeitet 40 Stunden die Woche bei einem Nettolohn von 1800 Euro im Monat. Damit bezieht er ein Durchschnittseinkommen.
Viele Abzüge fehlen noch
Rentenexperte Stefan Albers aus Montabaur glaubt das nicht. Er weiß um die Tücken der Renteninformation und hat für WISO die Unterlagen des Klempners überprüft. Sein Befund: „Von den ausgewiesenen Bruttorenten sind natürlich noch Steuern zu entrichten. Das heißt, die Einkommenssteuer ist zu entrichten und der Solidaritätszuschlag. Außerdem möglicherweise Kirchensteuer. Dann gehen zusätzlich noch Beiträge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung ab. Wir haben natürlich auch Rentenanpassungen, aber gleichzeitig natürlich auch mindernd die Inflation.“
„Renteninformation eher irreführend"
Der Rentenberater hat für uns in die Zukunft geschaut. Seine Annahmen: die Renten steigen nur um ein Prozent, wie im Schnitt der letzten Jahre. Die Inflation dagegen liegt bei 1,5 Prozent, ebenfalls wie zuletzt. Wie bei allen Prognosen ist ein solcher Blick in die Zukunft mit Unsicherheit behaftet, gleichwohl nicht unrealistisch. Ergebnis: die 1430 Euro Rente des Sven T. aus der Renteninformation schrumpfen inflationsbereinigt auf real noch 1200 Euro. Nach Abzug von Krankenversicherung und Steuern bleiben dann noch 980 Euro übrig - ein Minus von 450 Euro! Reaktion von T.: „Ich möchte es mal mit einer Katastrophe fast gleichsetzen. Ich denke, das ist viel zu wenig, das reicht bei weitem nicht.“
Rente von Lohnentwicklung abgekoppelt
Tatsache ist: die Renten steigen kaum noch. Die aktuelle Rentenerhöhung zum 1. Juli täuscht ein wenig darüber hinweg, dass 2001 der Gesetzgeber eine deutliche Abkehr Rentenerhöhung zum 1. Juli
West + 1,67 Prozent, macht bei 800 Euro 13,36 Euro
Ost + 2,53 Prozent, macht bei 800 Euro 20,24 Euro
Drohende Altersarmut
Deutsche Rentenversicherung bestreitet Irreführung
Altersvorsorge – aber rechtzeitig
Experte fordert Volksversicherung
Der Weg zum Baufinanzierungsvermittler lohnt sich
Baufinanzierung - Worauf geachtet werden sollte
Foto: Hans / pixabay
Die niedrigen Baufinanzierungszinsen sollten Mieter nicht dazu verleiten, solide Finanzierungsstrategien und einen ehrlichen Kassensturz zu vernachlässigen. Wie sich typische Fehler bei der Baufinanzierung vermeiden lassen, hat dieInterhyp AG zusammengestellt.
"Jede Immobilie muss auf ein sicheres Fundament gestellt werden, das gilt nicht nur beim Hausbau sondern vor allem auch bei dessen Finanzierung", meint Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG.
Welche Stolperfallen bei der Baufinanzierung besonders häufig sind und wie sie sich vermeiden lassen, hat Deutschlands größter Vermittler privater Baufinanzierungen zusammengetragen.
Falle Nr.1: Sich die Wunschimmobilie "schön rechnen"
Vor der Suche nach der idealen Immobilie sollte grundsätzlich klar sein, wie groß der individuelle finanzielle Spielraum ist bzw. welches Monatseinkommen langfristig zur Verfügung steht. Erste Orientierung gibt die bisherige Kaltmiete. Wer diesen Betrag bisher gut stemmen konnte, wird ihn auch als Darlehensrate bedienen können. Wirkliche Gewissheit bringt aber nur ein umfassender Finanzcheck. "Bei einem Kassensturz ist es wichtig, alle Posten ehrlich über einen längeren Zeitraum aufzulisten und unregelmäßige und größere Ausgaben wie Autoreparaturen, Instandhaltungskosten oder Urlaub eher zu großzügig als zu knapp zu kalkulieren", erklärt Goris und fügt hinzu: "Denn nur, wenn auch nach dem Immobilienkauf noch genug finanzieller Spielraum für Urlaub und andere Annehmlichkeiten besteht, machen die eigenen vier Wände dauerhaft Freude."
Falle Nr.2: Zu geringe Tilgung vereinbaren
Als Standard bieten viele Kreditinstitute eine anfängliche Tilgungshöhe von einem Prozent an. Je niedriger aber der Tilgungssatz ist, desto länger braucht der Darlehensnehmer, um wieder schuldenfrei zu werden. "In der aktuellen Tiefzinsphase sollten Bauherren und Immobilienkäufer den erzielbaren Konditionsvorteil unbedingt in eine schnellere Schuldenfreiheit investieren. Wer beispielsweise in rund 25 Jahren schuldenfrei sein möchte, benötigt derzeit eine anfängliche Tilgung von 3,0 Prozent", erklärt Goris.
Falle Nr.3: Keine Vergleichsangebote einholen
Wer sich bei der Finanzierung der Immobilie auf das erstbeste Angebot verlässt, zahlt meist drauf. Denn zum einen werden oftmals Konditionen angeboten, die nicht den Top-Konditionen am Markt entsprechen. Zum anderen sind die Angebote häufig standardisiert und gehen nicht auf die individuelle Lebensplanung des Kreditnehmers ein. Daher lohnt sich der Weg zu Baufinanzierungsvermittlern, die nicht nur auf die Produktpalette von über 400 Anbietern zugreifen können und sich die Zeit nehmen die persönliche Lebenssituation des Kunden zu erfassen und die Darlehensstruktur für die Zukunft entsprechend auszurichten.
Falle Nr.4: Ohne Absicherung finanzieren
"Lastet die Finanzierung hauptsächlich auf einer Person, sollte diese entsprechend abgesichert sein", rät Goris. Eine Risikolebensversicherung hilft den Hinterbliebenen im Todesfall die monatliche Rate weiter zu bedienen. Vorkehrungen gegen Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit sorgen dafür, dass die Kreditraten auch beglichen werden können, wenn der Hauptverdiener nicht mehr oder nur noch bedingt seinem Beruf nachgehen kann.
Falle Nr.5: Keine Reserven für Instandhaltung einplanen
Wer knapp kalkuliert hat, dessen Finanzierung kann bei unvorhergesehenen Reparaturen oder Modernisierungsarbeiten schnell ins Wanken geraten. Entsprechend wichtig ist es, Rücklagen zu bilden. "Da mit zunehmendem Alter einer Immobilie auch deren Instandhaltungskosten steigen, empfiehlt es sich von Anfang an, Rücklagen zu bilden. Hier gilt die Faustregel: Zwei Euro monatlich pro Quadratmeter Wohnfläche zurücklegen", empfiehlt Goris.
Warnwestenpflicht - Verzicht auf Warnweste gefährdet Versicherungsschutz
Warnwestenpflicht - Verzicht auf Warnweste gefährdet Versicherungsschutz
Foto: prill@iStockphoto.com
Am 01. Juli 2014 tritt bundesweit eine Warnwestenpflicht in Kraft: Wer dann keine Warnweste im PKW mit sich führt, kann mit einem Bußgeld von 15 Euro bestraft werden. Doch gefährdet ein Verzicht auf die Weste auch den Versicherungsschutz – etwa wenn bei einer Panne auf die Autobahn tritt und in einen Unfall verwickelt wird? Versicherungsbote hat bei Alina Schön nachgefragt, Pressesprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft(GDV).
Versicherungsbote: Sehr geehrte Frau Schön, ab dem 01. Juli 2014 besteht bundesweit eine Pflicht, Warnwesten im Auto mitzuführen. Vereinzelt ist in Artikeln zu lesen, dass ein Verzicht auf das Tragen der Warnweste den Versicherungsschutz gefährden kann – ohne dass jedoch die Gründe hierfür ausgeführt werden. Ist tatsächlich der Versicherungsschutz gefährdet, wenn bei einer Panne ohne Weste auf die Fahrbahn tritt? Bei welchen Versicherungssparten könnte der Schutz gefährdet sein? In Frage kämen z.B. Haftpflicht-, Unfall-, Invaliditäts- und BU-Versicherungen.
Alina Schön: Wird eine Person, die z. B. nach einem Unfall oder einer Panne die Fahrbahn betritt, von einem Fahrzeug erfasst, muss geklärt werden, inwieweit das Nichttragen einer Warnweste ursächlich für den Unfall war. Davon ist abhängig, ob dieses Auswirkungen auf die Schadenersatzpflicht des Unfallgegners und seines Versicherers haben kann.
In der privaten Unfallversicherung spielt der Grad des Verschuldens grundsätzlich keine Rolle. D.h. selbst, wenn man aus Leichtsinn einen Unfall verursacht hat, erhält man die vereinbarten Leistungen. Der Versicherer verweigert aber üblicherweise die Leistung, wenn man sich z.B. absichtlich selbst verletzt, unter Alkohol bzw. Drogeneinfluss steht oder vorsätzlich eine Straftat begeht und dabei zu Schaden kommt. Die jeweiligen Ausschlüsse finden sich im individuellen Versicherungsvertrag.
Auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung spielt der Grad des Verschuldens üblicherweise keine Rolle. Sollte man durch den Unfall berufsunfähig geworden sein, erhält man die vertraglich vereinbarten Leistungen. Auch hier ist das vorsätzliche Herbeiführen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die jeweiligen Ausschlüsse finden sich im individuellen Versicherungsvertrag.
Wer nach einem Unfall oder einer Panne auf einer öffentlichen Straße sein Fahrzeug verlassen muss, ist für andere Autofahrer mit einer Warnweste deutlich besser sichtbar. Deshalb sollte der Fahrer bzw. jede Person in diesen Fällen im Interesse der eigenen Sicherheit eine Warnweste tragen.
Auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung spielt der Grad des Verschuldens üblicherweise keine Rolle. Sollte man durch den Unfall berufsunfähig geworden sein, erhält man die vertraglich vereinbarten Leistungen. Auch hier ist das vorsätzliche Herbeiführen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die jeweiligen Ausschlüsse finden sich im individuellen Versicherungsvertrag.
Wer nach einem Unfall oder einer Panne auf einer öffentlichen Straße sein Fahrzeug verlassen muss, ist für andere Autofahrer mit einer Warnweste deutlich besser sichtbar. Deshalb sollte der Fahrer bzw. jede Person in diesen Fällen im Interesse der eigenen Sicherheit eine Warnweste tragen.
Versicherungsbote: Auf welche Klauseln in Versicherungsverträgen könnten sich die Anbieter berufen, um wegen einer fehlenden Warnweste eine Leistung zu kürzen oder gar zu verweigern?
Alina Schön: Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt nach A.1.1.3 der unverbindlichen Musterbedingungen (AKB 2008) auch die Aufgabe, unberechtigte Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer abzuwehren. Dazu gehört beispielsweise auch zu klären, inwieweit ein Mitverschulden des Geschädigten vorliegt. Sofern ein Mitverschulden festgestellt wird, hätte dieses Auswirkungen auf den vom Unfallgegner bzw. seinem Versicherer zu leistenden Schadenersatz. (§ 254 BGB)
Versicherungsbote: Verfügt der GDV über statistische Daten, dass das Tragen einer Warnweste die Unfallgefahr für Personen mit Autopanne reduziert?
Alina Schön: Nein, darüber haben wir leider keine Daten.
Recht herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen! (Das Interview führte Mirko Wenig)
Donnerstag, 3. Juli 2014
BVK fordert Haftungsregeln für Stiftung Warentest
BVK fordert Haftungsregeln für Stiftung Warentest
28.02.2014 –
Viele schätzen den Rat der Stiftung Warentest und der Zeitschrift Finanztest. Letztere wird mit einer Auflage von über einer Viertelmillion Exemplaren gedruckt und schätzungsweise von über 1,3 Millionen Lesern monatlich gelesen. Ihre Ratschläge und Ratings nehmen viele für bare Münze. Doch in letzter Zeit häuft sich die Kritik an dieser Institution, moniert der BVK in einer Stellungnahme.
So empfiehlt Stiftung Warentest in ihrem Online-Versicherungscheck Selbstständigen Riesterverträge, obwohl diese Berufsgruppe i.d.R. überhaupt nicht in den Genuss der staatlichen Zulagen kommen kann. Damit aber fällt der Renditeturbo für dieses Altersvorsorge-Produkt weg. 2002 musste gar Finanztest eine ganze Ausgabe wegen Fehlern bei der Bewertung von Riester-Rentenversicherungen zurückziehen.
Lebensversicherungen werden in Bausch und Bogen als ein „sehr teures Produkt“ verteufelt, die „weder als Sparanlage noch als Todesfallschutz brauchbar“ seien. Dabei bietet dieses Altersvorsorgeprodukt zurzeit immer noch eine Verzinsung von durchschnittlich über 3,6 Prozent mit einem eingebauten Todesfallschutz für die Familie.
Umgekehrt erhielten im Jahr 2013 58 von 75 getesteten Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) die Note „sehr gut“. Versicherungsvermittler kritisierten das BU-Rating, weil zu wenige Kriterien in die Tests einbezogen worden sind.
Kurz vorher verteuerte die Zeitschrift ihr Logo‑Lizenzsystem, mit dem Anbieter für ihre Produkte mit Finanztest-Urteilen werben können, von einigen hundert auf 7.000-15.000 Euro. Daher hat der BU-Test mit dreiviertel mit „sehr gut“ bewerteten Produkten ein Geschmäckle.
„Diese Liste ließe sich noch verlängern“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Allein an diesen aktuellen Beispielen sieht man, dass sich die Stiftung Warentest öfter irrt und eine unzureichende Gewichtung der Kriterien erstellt. Das ist für uns Versicherungskaufleute umso unverständlicher, weil wir im Gegensatz dazu für eine Falschberatung der Kunden belangt werden können. Doch die mit Steuergeldern finanzierte Stiftung Warentest braucht kaum Konsequenzen aus Fehlurteilen zu tragen.“
Der BVK ist deshalb der Auffassung, dass eine so populäre Bewertungsinstitution wie die Stiftung Warentest auf die gleichen fachlichen Voraussetzungen und Haftungsregeln verpflichtet werden sollte, wie sie für Versicherungsvermittler bereits seit Jahren gelten. Schließlich hat dieser Berufsstand Beschwerdequoten im kaum noch zu bezifferbaren Promillebereich, wie der Ombudsmann für Versicherungen attestiert – und das bei millionenfach vermittelten Versicherungsverträgen jedes Jahr.
Daraus zieht der BVK-Präsident auch den Schluss, dass Kunden „eine Entscheidung für oder gegen eine Versicherung immer aufgrund einer persönlichen Beratung durch ihren qualifizierten Versicherungsvermittler fällen sollten.“
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