Sonntag, 17. August 2014

Lebenslange monatliche Rente Wer hilft, haftet auch

Lebenslange monatliche Rente Wer hilft, haftet auch

Wer Nachbarn bei gefahrenträchtigen Arbeiten hilft, kann nicht ohne Weiteres davon ausgehen, von der Haftung befreit zu sein.
Das gilt auch, wenn er dafür kein Geld bekommen hat, so ein Gerichtsurteil. Wer Nachbarn bei gefahrenträchtigen Arbeiten hilft, muss haften, wenn es wegen Fehlern zu Schäden kommt. (Foto: dpa) Auch im Falle der unentgeltlichen Hilfe unter Nachbarn haftet der Helfer, sollte es wegen fehlerhafter Arbeiten zu einem Schaden kommen. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert diesbezüglich über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Az.: 5 U 311/12).
Der Fall: Der Mitarbeiter einer Firma für Fassadenarbeiten stieß gegen eine Außenlampe, die im Eingangsbereich eines eingerüsteten Anwesens angebracht war. Weil das Gehäuse der Lampe stromführend war, erlitt er einen schweren Stromschlag. Die Lampe hatte ein Nachbar unentgeltlich auf Bitte der im Haus wohnenden Vermieterin installiert. Infolge des Stromschlags erlitt der Mitarbeiter einen Hirnschaden. Er ist zu 100 Prozent behindert und umfassend pflegebedürftig. Mit seiner Klage forderte er von der Auftraggeberin der Fassadenarbeiten und dem Nachbarschaftshelfer Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 600.000 Euro und eine lebenslange monatliche Schmerzensgeldrente sowie Schadensersatz.

Das Urteil: Das Oberlandesgericht Koblenz stellte fest, dass der Nachbarschaftshelfer grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet ist. Er habe bei seinen Messungen nach der Montage der Lampe übersehen, dass die installierte Außenleuchte Strom führe. Das sei fahrlässig gewesen. Ein im Hausinneren eingeschlagener Nagel habe den Schutzleiter des Lampenkabels durchtrennt und eine stromführende Verbindung zum Lampengehäuse hergestellt. Die Behauptung des Helfers, dass der Nagel nach Montage der neuen Außenlampe in die Wand geschlagen wurde, ist laut Gericht nicht zutreffend. Der Nachbar hafte, obwohl er um Hilfe gebeten worden sei und sich unentgeltlich zur Verfügung gestellt habe. Da er Elektroinstallateur sei, habe die Nachbarin auf seine Zuverlässigkeit vertrauen dürfen, befand das Oberlandesgericht.

Quelle: n-tv.de , awi/dpa

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