Donnerstag, 31. Juli 2014

Kleine Kinder - Große Kinder; Kinder in der Haftpflichtversicherung


Kinder können die Folgen ihres Handelns noch nicht abschätzen wie Erwachsene und verursachen daher häufig einmal einen Schaden.

Kinder verursachen häufig Schäden

Beim Fußball spielen auf der Straße findet der Ball nicht immer den richtigen Weg. Wenn beim Nachbar die Blumen dran glauben müssen, wird dieser nicht gerade erfreut sein aber in der Regel nicht direkt Schadensersatz fordern. Sollte die Fensterscheibe es aber nicht verkraften wenn der Ball dagegen geschossen wird, sieht die Sache schon anders aus. Richtig teuer könnte es werden wenn der Ball auf die Straße rollt, der heranfahrende Autofahrer legt eine Vollbremsung hin und der nächste Autofahrer fährt auf.

Deliktsunfähig: Kinder unter 7 Jahren

Kinder unter 7 Jahren sind nicht deliktsfähig, haften also nicht für Schäden die sie verursachen. Im Straßenverkehr liegt die Grenze sogar bei 10 Jahren. Wenn im Schadensfall keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, wird der Schaden nicht von der Privathaftpflicht übernommen. Genau genommen muss in so einem Fall auch rechtlich der Schaden nicht ersetzt werden - viele Eltern tun es aber dennoch weil sie sich dazu verpflichtet fühlen, was ja unter moralischen Gesichtspunkten nicht ganz von der Hand zu weisen ist.
Einige Versicherungen beinhalten exakt diesen Schutz: Schäden durch deliktsunfähige Kinder. Die Schadenshöhe ist häufig begrenzt, üblich sind 10.000 Euro, zum Teil werden aber auch Schäden darüber hinaus mitversichert. Eventuell muss für diese zusätzliche Leistung ein erhöhter Beitrag gezahlt werden.

Erwachsene Kinder

Unabhängig vom Wohnort sind ledige Kinder normalerweise bis zum Ende der Ausbildung über die Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Dies gilt auch wenn sie volljährig sind.

Fremde Kinder

Auf dem Kindergeburtstag des eigenen Kindes werden die kleineren Gäste von den Eltern incl. der Aufsichtspflicht an Sie übergeben. Sollten Sie die Aufsichtspflicht verletzen, dann kommt Ihre Privathaftpflicht für Schäden auf wenn eines der Kinder einen Schaden verursacht.
Anders ist es wenn die Beaufsichtigung von Kindern mit einer beruflichen Tätigkeit zu tun hat. Dies ist beispielsweise regelmäßig bei einer Tagesmutter der Fall. Tagesmütter sollten für die Tätigkeit als gewerbliche Tagesmutter dies zusätzlich festlegen.

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