Freitag, 25. Juli 2014

Warum Ihre Rente noch kleiner wird, als Sie denken

Abgaben werden fällig

Warum Ihre Rente noch kleiner wird, als Sie denken

Freitag, 25.07.2014, 06:16

Ruhestand, Rente
dpa
Um fast zehn Prozent schmälern die Sozialabgaben die Rente
Schon jetzt ist die Summe in vielen Fällen nicht üppig, die auf den Rentenbescheiden steht. Tatsächlich ist sie sogar noch kleiner. Denn auch Rentner müssen Sozialabgaben zahlen.
Von den berechneten Rentenansprüchen sollten sich Beschäftigte nicht täuschen lassen. Auf dem Konto wird im Alter nur ein Teil der Summe landen. Denn über die oft fällige Steuer hinaus müssen auch RentnerSozialabgaben zahlen. Sowohl für die Kranken- als auch für die Pflegeversicherung werden Beiträge fällig. Darauf weisen die Experten vonStiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „test“ hin. „Tatsächlich steht Rentnern weniger Geld zur Verfügung als sie beim ersten Blick erwarten“, heißt es in dem Artikel.
Etwa zehn Prozent gehen durch die Sozialabgeben von der gesetzlichen Rente jeden Monat verloren: 8,2 Prozent gehen an die Krankenversicherung, zwei Prozent an die Pflegeversicherung. Von einer Monatsrente in Höhe von 1400 Euro bleiben nach den Abzügen nur noch 1256,50 Euro übrig, rechnen die Experten vor.

Fast ein Fünftel fällt weg

Noch heftiger sind die Abzüge bei der Betriebsrente und anderen Versorgungsbezügen. Dann darauf wird der volle Beitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 15,5 Prozent fällig. Im Unterschied zur gesetzlichen Rente übernimmt hier die Rentenversicherung nicht die Hälfte der Kosten. Um insgesamt fast ein Fünftel schmälern damit Pflege- und Krankenversicherung die Betriebsrente: von 360 Euro bleiben nur noch 296,82 Euro übrig.

Pech hat, wer nicht in der gesetzlichen Krankenkasse der Rentner (KVdR) pflichtversichert ist. Dann sind die Abgaben noch höher, wie die Experten von Stfitung Warentest schreiben. Für viele dürfte die Mitgliedschaft kein Problem sein: Pflichtversichert ist, wer eine gesetzliche Rente bezieht und in der zweiten Hälfte seines Arbeitsleben zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert war.
Wer jedoch diese Bedingungen nicht erfüllt und freiwillig Mitglied ist, muss auch auf Einnahmen Krankenversicherungsbeitrage zahlen, von denen Pflichtversicherte befreit sind. Dazu gehören zum Beispiel Leistungen aus einer Rürup- oder Riesterrente oder Mieteinnahmen. 14,9 Prozent werden dann fällig.

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