Mittwoch, 18. Juni 2014

das Rentenpaket 2014 schnell erklärt

Bild: maraedition
Bild: maraedition

Rentenpaket der Bundesregierung ist beschlossen

Mütterrente
Die Erziehung von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, wird jetzt bei der Rente doppelt anerkannt. Diese Mütter bekommen ein Jahr Kindererziehungszeit (oder einen so genannten Rentenpunkt) zusätzlich bezahlt. Ab Juli 2014 erhalten alle berechtigten Mütter (oder Väter) mehr Geld – sofern sie schon in Rente sind, sonst später.
Die Rente erhöht sich pro Kind um weitere 28,61 Euro (West) und 26,39 Euro (Ost).
Die erhöhten Rentenzahlungen erfolgen automatisch in der zweiten Jahreshälfte - rückwirkend zum 1. Juli. Damit bekommen “alte” Mütter jetzt insgesamt 57,22 Euro (West) und 52,78 Euro (Ost) Mütterrente je Kind (rententechnisch zwei so genannte Rentenpunkte).
“Junge” Mütter (Kinder ab 1992 geboren) bekommen je Kind später drei Rentenpunkte, also 85,83 Euro (West) und 79,17 Euro (Ost).
Abschlagsfreie Rente ab 63
Ab Juli 2014 dürfen langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre) schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente. Ab Jahrgang 1953 steigt diese Altersgrenze schrittweise und wird für alle ab 1964 Geborenen bei 65 Jahren liegen.
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt die ersten abschlagsfreien Renten ab Juli 2014. Wenn sich die 45 Versicherungsjahre nur mit Arbeitslosigkeitszeiten nachweisen lassen, kann sich die Auszahlung verzögern.
Zeiten der Arbeitslosenhilfe (bis 2004) oder Hartz IV (ab 2005) werden bei den 45 Jahren nicht mit gezählt. Problem: die Deutsche Rentenversicherung hat in vielen Fällen keine eigenen Daten, um den genauen Status der Arbeitslosigkeit zu prüfen:
Die “normale” Arbeitslosigkeit (ALG I) zählt nämlich zu den 45 Jahren hinzu. Ausnahme: wenn die Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahren vor dem 63. Geburtstag war. Dadurch sollen Frühverrentungen (“Rente 61″) verhindert werden
Bessere Absicherung bei den Erwerbsminderungsrenten
Versicherte, deren Erwerbsminderungsrente erstmals ab 1. Juli 2014 beginnt, werden künftig besser abgesichert. So wird etwa die sogenannte Zurechnungszeit um zwei Jahre angehoben. Erwerbsgeminderte Menschen werden dann so gestellt, als hätten sie bis zum Alter von 62 Jahren mit ihrem durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Das wurde hier schon erklärt. Selber rechnen:
Bierdekcle-Grafik: #klartextfinanzen
Bierdekcle-Grafik: #klartextfinanzen
(Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund)

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