Montag, 16. Juni 2014

Vergleichsportale: Abschlüsse rechtswidrig?

Vergleichsportale: Abschlüsse rechtswidrig?

16.06.2014 – schwintowski1Vergleichsplattformen erfüllen gesetzliche Anforderungen nicht. Außerdem verstoßen die Portale, die auch als Makler fungieren, gegen Wettbewerbsrecht. Das sagt Versicherungsexperte Hans-Peter Schwintowski.
“Keine der untersuchten Vergleichsplattformen, die nicht nur als Tippgeber, sondern auch als Makler fungiert, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, wie sie an andere Vermittler gestellt werden”, erklärt Hans-Peter Schwintowski. Mit dieser Behauptung sorgte der Rechtswissenschaftler der Humboldt-Universität Berlin für einen Paukenschlag während einer Fachtagung des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
Es gebe keine Statusinformation, wie sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Zudem werde beim Vergleich der Eindruck erweckt, als hätten die verglichenen Produkte identische Leistungen, wodurch erst ein Preisvergleich rechtens wäre. Ein Vergleich der Leistungen findet aber nicht statt. Insofern wird gegen Wettbewerbsrecht verstoßen.
„Man muss davon ausgehen, dass die auf diese Weise zustande gekommenen Abschlüsse zurzeit rechtswidrig sind”, fasste er seine Untersuchung zusammen. (epo)
Foto: Hans-Peter Schnwintowski kritisiert den fehlenden Vergleich von Leistungen bei Vergleichsportalen (Quelle: privat)

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